Der Waldgang
"CUM-EX"-SKANDAL Finanzbeamter: „In der Bank sind die Sektkorken geknallt“ Holt der "Cum-Ex"-Skandal führende SPD-Politiker in Hamburg doch noch ein? Nach den brisanten Durchsuchungen in dieser Woche geht auch im Hamburger Parlament die Aufklärung…
Dieser Artikel der Wirtschaftswoche vom 10.09.2021 ist im Zusammenspiel mit der Rolle von Scholz und seinem Goldman-Sachs Staatssekretär Kukies enorm wichtig.

Das darf nicht Vergessenheit geraten. Das muss aufgeklärt werden. Restlos. Eventuelle Auftraggeber von Scholz, seinem Staatssekretär und den anderen Beteiligten müssen entlarvt werden.

„...So ist es dem Bundesfinanzminister bisher gelungen, durch die Cum-Ex-Affäre um die Warburg-Bank zu lavieren. Dabei geht es um die Frage, ob Scholz in seiner Zeit als Erster Bürgermeister in Hamburg womöglich Einfluss darauf genommen hat, dass das dortige Finanzamt 2016 Steuerrückforderungen von 47 Millionen Euro verjähren ließ....“

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/cum-ex-steuerskandal-scholz-laesst-akten-sperren-die-ihm-gefaehrlich-werden-koennen/27599046.html

Hier ein weiterer wichtiger Hinweis auf einen großen Skandal in diesem Zusammenhang von Juli 2020 aus der Süddeutschen Zeitung:👇🏼

"Ein neues Gesetz sollte es möglich machen, viele Milliarden Euro aus womöglich illegalen Cum-Ex-Geschäften zurückzuholen. Doch daraus wird in vielen Fällen nichts. Das Geld ist nun möglicherweise für immer weg. (....)

Konkret geht es um den Paragrafen 375a der Abgabenordnung, das wichtigste deutsche Steuergesetz. Die neue Norm hatte das Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz in das zweite Corona-Steuerhilfegesetz schreiben lassen. Zusammen mit weiteren Bestimmungen bekam der Paragraf bei einigen Experten den Titel "Lex Cum-Ex". (....)

Die neue Bestimmung soll es Staatsanwaltschaften ermöglichen, die Beute der Cum-Ex-Geschäfte auch dann noch von Banken und anderen Beteiligten einzuziehen, wenn die Fälle eigentlich schon steuerlich verjährt sind. Das ist in der Regel zehn Jahre nach Zustellung eines Steuerbescheids der Fall. (....)

Paragraf 375a nun liest sich wie eine deutliche Ansage an die beteiligten Banken und Finanzfirmen, dass der Staat sich die Beute auf jeden Fall zurückholen kann. Im selben Aufschlag aber wird die neue Bestimmung entscheidend eingeschränkt. So gilt der Paragraph nach einer bislang unbeachteten Zusatzregel künftig nicht für Fälle, die zum 1. Juli bereits steuerlich verjährt waren.

Genau das trifft auf viele Cum-Ex-Fälle zu, die meist in die Zeit zwischen 2005 und 2012 fallen. Mit dem im Gesetz formulierten Stichtag könnten deshalb Milliarden verloren sein, fürchtet der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Viele Cum-Ex-Fälle sind steuerlich verjährt, weil die Finanzämter entweder nicht rechtzeitig merkten, dass sie über den Tisch gezogen wurden, oder weil es ihnen rechtlich zu unsicher war, das Geld von den Beteiligten zurückzufordern - solche Streitigkeiten sind oft teuer. Das Bundesfinanzministerium hält den Stichtag für zwingend erforderlich. (...)

Hintergrund ist das Prinzip des Rechtsstaats: Demnach müssen sich Personen und Unternehmen darauf verlassen können, dass die geltenden Gesetze nicht im Nachhinein geändert werden. Konkret spricht man von einem Rückwirkungsverbot. Doch gilt das ausnahmslos? Der Verfassungs- und Steuerrechtler Simon Kempny von der Universität Bielefeld kritisiert die Haltung des BMF. Zwar habe Ministerium in seiner Auffassung prinzipiell recht. Doch gebe es eben Ausnahmen. "Um die Frage zu entscheiden, ob Altfälle mit einbezogen werden dürfen, kommt es für das Bundesverfassungsgericht darauf an, ob der Gesetzgeber damit einen legitimen gesetzgeberischen Zweck verfolgt und für diesen Zweck die Einziehung der Altfälle erforderlich und verhältnismäßig ist", so Kempny.

Er glaubt, dass das neue Gesetz auch ohne die Einschränkung eine Chance vor dem Bundesverfassungsgericht hätte. Entsprechend kann er nicht nachvollziehen, warum das Bundesfinanzministerium nicht immerhin versucht hat, das Gesetz ohne Einschränkung durchzubringen. (....)"

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-steuern-1.4969137

https://teleg.eu/s/WaldgangAlbdruck/2480

https://teleg.eu/s/WaldgangAlbdruck/2481

https://teleg.eu/s/WaldgangAlbdruck/2482
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