Der Waldgang
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus234231086/Corona-Soeders-Wegsperren-der-Bayern-war-rechtswidrig.html
Wir denken da sofort daran, dass aufgrund dieser unmissverständlichen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs alle Maßnahmen der Exekutiv-Organe die Straftatbestände der Nötigung und Freiheitsberaubung erfüllt haben könnten. Auch andere Straftatbestände kämen uns da noch in den Sinn. Hagelt es jetzt Strafanzeigen?

Regelungen über einen Befehlsnotstand dürften den ausführenden Exekutivorganen als Befehlsempfänger nicht zugute kommen, denn bei Ausführung der rechtswidrigen Befehle, durch die auch den Beamten ein fragwürdiges Menschenbild bescheinigt wird, drohte ihnen keine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben....

Spannende Entwicklungen!

https://de.wikipedia.org/wiki/Befehlsnotstand
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