>>>Während in einem Strafverfahren Drosten sogar hätte lügen dürfen, ist hier die Lüge dagegen strafbewehrt.
Dass sich ein renommierter Anwalt, wie Herr Gernot Lehr dazu hergibt, eine offenkundig falsche eidesstattliche Versicherung des Herrn #Drosten zur Täuschung des Gerichts zu verwenden, ist bemerkenswert.
„Falschinformation = besonders gefährlicher Typ der Desinformation“
Dass Herr #Drosten so resolut die Laborthese ausgeschlossen hat, ist angesichts des von ihm eingeräumten Verstoßes gegen die Gefahrgutvorschriften bemerkenswert.