Artikel vom 11.02.2022

"(...) Gesetz schafft Vorteile für Elektrofahrzeuge

Das EmoG bestimmt, welche Fahrzeuge privilegiert werden können, welche Bevorrechtigungen möglich sind und wie die Kennzeichnung der Fahrzeuge zu erfolgen hat. Damit haben Kommunen die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge rechtssicher (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 – 4 EmoG) in folgenden Bereichen zu bevorzugen:

Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen

Nutzung von öffentlichen Straßen oder Wegen, die besonderen Zwecken gewidmet sind (Sonderspuren)

Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten

(Teil-)Erlass von Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung (...)"

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/info/vorteile-elektroauto-stadt/
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