Carlos A. Gebauer auf LinkedIn:

„Ich werde inzwischen praktisch täglich gefragt, wer im Falle eines Impfschadens mit Aussicht auf Erfolg schadensersatzpflichtig gemacht werden könne. Zeitgleich melden sich Journalisten (gestern z.B. für den MDR) und fragen nach meiner Einschätzung zum "Fall Andreas Scheuer": Muß der ehemalige Verkehrsminister für das Maut-Desaster persönlich haften?

In diesem Kontext fiel mir nun die hier verlinkte Nachricht im "Ärzteblatt" auf, daß der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Hoch eine Impfempfehlung ausgesprochen hat.

Medizinrechtlich neige ich zu der Auffassung, daß ein Politiker (hier auch noch ein Nichtmediziner) öffentlich allenfalls empfehlen kann, in einer bestimmten Lage einen Arzt aufzusuchen. Denn für eine konkrere Therapieempfehlung fehlt ihm nicht nur die Kompetenz, sondern auch jede (unabdingbare) Einzelfallkenntnis.

Wird die damit potentiell irreführende Empfehlung mißverstanden, rücken im Ernstfall Schadensersatzansprüche nach § 311 Abs. 3 BGB in den Prüfungsfokus. Denn durch die Rahmensetzung der Erklärung als gleichsam "amtlich" dürfte das Element der Rechtsunverbindlichkeit des Rates im Sinne des § 675 Abs. 2 BGB fehlen.

Kurz: Medizinische Therapieempfehlungen wie auch sonstige heilmittelwerberechtliche Bekundungen von Politikern, Ministern, leitenden Verwaltungsbeamten oder sonstigen Prominenten sind haftungsrechtlich riskant.“

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/145369/Gesundheitsminister-Hoch-empfiehlt-Auffrischung-der-Coronaimpfung-ab-Oktober

https://www.linkedin.com/in/carlos-a-gebauer-2b92b0192?
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