💥In Niedersachsen war auf Demonstrationen kein qualifiziertes Maskenattest erforderlich💥


Zwar glaubt das Oberlandesgericht in Niedersachsen - im Gegensatz zu Lothar Wieler - noch immer, dass "Inzidenzen" eine Aussagekraft zu einem Pandemiegeschehen hätten, immerhin will man aber offensichtlich keine Rechtsbeugung begehen.

Einem Richter am Amtsgericht Stadthagen hat ein Maskenbefreiungsattest eines Hausarztes nicht ausgereicht. Mein Mandant wurde zu einem Bußgeld verurteilt hat.

Das OLG hat auf die Rechtsbeschwerde festgestellt:

"Die seitens des Amtsgerichts zugrunde gelegte Wertung, wonach das vorgelegte Dokument nicht die an ein ärztliches Attest zu stellenden Mindestanforderungen erfülle, weil es weder eine Diagnose, noch andere Hinweise auf die Art der Erkrankung und auf den Grund, warum diese dem Tragen einer Schutzmaske entgegenstehen, enthalte, ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sodass die Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests nicht erforderlich ist."

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