Rechtsanwalt Tobias Ulbrich am 24.11.2023 auf Twitter/X:

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Thema heute: "Tabuthema "Gentherapeutikum""

Sobald das Wort "Gentherapeutikum" im Zusammenhang mit den modRNA Impfungen genannt wird gehen alle Alarmglocken an.
Warum nur?

TEIL 1
Ein juristischer Erklärungsversuch: Juristen malen sich immer gerne zum besseren Verständnis einen Zeitstrahl auf ein weißes Blatt Papier und tragen sich dort die Ereignisse ein, um dann später eine rechtliche Zuordnung bei einem besseren Überblick über die Ereignisse zu haben. Das machen wir auch einmal anhand eines hypothetischen Falls von einem behaupteten Impfschaden mit BioNTech, um die Technik zu demonstrieren. (Alle Gesundheitsdaten und die Person sind frei erfunden, aber wurden typisierend verwendet)

Oktober 2019 die SarsCoV Pandemie wird im EVENT201 vorbesprochen und die John-Hopkins Universität stellt die Dashboards vor, die später in der ersten Zeit auch für Corona in Deutschland für die Darstellung der Inzidenz genutzt wurden.

12.12.2019 - das Gesetz zur sozialen Entschädigung wird verabschiedet, dass Impfschäden ab dem 01.01.2024 neu regelt.

Ende Januar 2020 - pandemische Lage internationaler Tragweite wird von der WHO ausgerufen - die IGV - die Internationalen Gesundheitsvorschriften treten in Kraft.

Mai 2020 - Jens Spahn erläßt die die MedBVSV, und verspricht den Impfherstellern, dass sie keine Rückstellproben bilden müssen, keine Beipackzettel liefern müssen, keine Inhaltsdeklaration machen müssen, keine gesicherten Lieferketten vorhanden sein müssen und selbstverständliche abgelaufene Vakzine verimpft werden dürfen (gilt noch bis 31.12.2023)

Nov. 2020 BioNTech schließt sich mit der Pfizer Inc. als gemeinsame Verkäufer zusammen und schließt die Verträge jeweils mit den Mitgliedsstaaten der EU (Ausnahme Rumänien), wobei die Konditionen zentral von der Gesundheitskommissarin für die Mittgliedsstaaten ausgehandelt werden. BioNTech weist im Vertrag darauf hin, dass sich das Produkt in der klinischen Phase III des Zulassungsprozesses befindet und keine Angaben zu Sicherheit und Risiken machen könne.

22.12.2020 wird die bedingte Zulassung für BNT162b2 erteilt. Es geht dabei um das Produkt, das mit PCR Technik hergestellt wurde und den Gegenstand des Zulassungsverfahrens gebildet hat. BioNTech nennt es Process I. Bedingung ist, dass BioNTech künftig mit Process I nachweisen wird, dass der Impfstoff wirskam und sicher ist. Dazu sollen noch viele Gutachten im Rahmen der klinischen Prüfung beigebracht werden. Diesen Stoff sollen die Mitarbeiter der Beklagten und alle Vertriebspartner laut BioNTech erhalten haben. Die Integrität soll bei 78 Prozent gelegen haben.
(für Schäden gilt das AMG, da zwar keine reguläre Zulassung vorliegt, aber durch die bedingte Zulassung die Anwendung am Menschen für Process I mögliche wird)

Für die Bevölkerung indes stellte BioNTech über Process2 bereits lange vor der Zulassung die Impfstoffe her. Hier wurde E coli - Bakterien verwendet, denen Plasmidringe - also DNA eingesetzt wurden, die die modRNA als DNA beinhalteten. Die Bakterien vervielfältigten sich und die DNA. Sie wurden dann abgetötet und die modRNA sollte wieder herausgereinigt werden, was nur bedingt gelang. Die Integrität war hier um die 50 Prozent. Weder der Produktionsprozess noch das Endprodukt war Teil des Zulassungsverfahrens. Die Kompatibilitätsstudie mit 250 bis 22 jahre alten top fitten Männern wurde abgebrochen, weil die Schadensquote dennoch zu hoch war. (Für Schäden gilt hier m.E. das Gentechnikgesetz, weil für das Produkt nie eine Zulassung bestand und auch dieses von keiner Genehmigungswirkung erfasst werden konnte. Nicht genehmigte Gentechnikprodukte sind grundsätzlich nicht für die Verabreichung am Menschen gedacht. Ihr Inverkehrbringen ist verboten.)

28.12.2020 die rüstige Frau M. 69 Jahre alt wird im Altersheim in HH das erste mal mit BNT162b2 versehen. Eine Krankenvorgeschichte bis auf ein paar Erkältungskrankheiten gibt es nicht. Die Aufklärung bestand in der Frage linker oder rechter Arm.[...]👇🏼
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