Forwarded from BBN
Bei ärztlichen Heileingriffen bzw. Präventiveingriffen, die einen EINGRIFF IN DIE KÖRPERLICHE INTEGRITÄT darstellen, handelt es sich immer um den TATBESTAND DER KÖRPERVERLETZUNG, was folgender Maßen geahndet wird :

• EINFACHE KÖRPERVERLETZUNG :
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe - 5 Jahren,
• GEFÄHRL. KÖRPERVERLETZUNG :
Freiheitsstrafe 3 Monaten - 10 Jahren,
• SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG
Freiheitsstrafe 6 Monaten - 10 Jahren,
• TÖTLICHE KÖRPERVERLETZUNG
Freiheitsstrafe von 1 - 10 Jahren,
• FAHRLÄSS. KÖRPERVERLETZUNG § 229 StGB:
Geldstrafe o. Freiheitsstrafe - 3 Jahren,
• FAHRLÄSSIGE TÖTUNG :
Geldstrafe o. Freiheitsstrafe - 5 Jahren.

Sich auf die Einwilligung d. Kindes/Jugendl. zu berufen greift nicht, da das Thema „Covid-impfung“ die geistige Reife e. Kindes/Jugendl. übersteigt.

Quelle : https://www.epochtimes.de/gastautoren/wenn-die-impfteams-in-schulen-anruecken-was-schulleiter-eltern-und-aerzte-wissen-sollten-a3591810.html?telegram=1
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