Der Cestui Que Vie Akt

Wie man ganz einfach und legal an unsere Werte kommt und sich dessen schamlos bedient!

Das maritime Handelsrecht begann 1686 mit der „Lex Mercatoria“. Wir nennen das heute auch „Admirality Law“, das AdmiralitĂ€tsgesetz. Jetzt sollte man noch wissen, dass 1540 Heinrich der VIII. den „Cestui Que Vie“-Act erlassen hat. Hierbei geht es um nichts anderes, als das ein Mensch, der ĂŒber mehr als sieben Jahre auf See als verschollen oder verloren galt, fĂŒr Tod erklĂ€rt wurde. Die GĂŒter standen nun herum. Das Fuhrwerk, das Haus, wohin damit? Wenn sich also der Verschollene oder Vermisste nicht innerhalb von sieben Jahren als lebend erklĂ€rt, gilt er als Tod. 1666 kam es erneut zu einem Cestui-Que-vie-Act unter Charles II. Durch den Englisch-HollĂ€ndischen Seekrieg und der Pest kam es zu vielen Verlusten von MĂ€nnern. Also beschloss Charles II, wer sich nicht von selbst als lebend erklĂ€rt, gilt automatisch als Tod. Durch die Seekriege kam es sogar zu sogenannten Press-Kommandos. Jeder KapitĂ€n hatte auf seinem Schiff fĂŒr Seetauglichkeit und Handelstauglichkeit zu sorgen, also durfte man dann auch unter AdmiralitĂ€tsrecht Menschen von Land rauben, um dies zu sichern.

Wenn der fĂŒr tot gehaltene Mensch sich wieder als lebend herausstellt, dann wird der Titel wiederhergestellt und restituiert. Der CQV wurde unter Washington DC Municipale Statute, Chapter 2., Vital Statistics, Section 7-201 § 10 erschaffen. Der registrierende Staat, der die Treuhand geschaffen hat, ist Verwalter des Treuhandvermögens. Der Staat will aber auch der BegĂŒnstigte sein, obwohl wir das eigentlich sind. Dazu setzt er den Trick ein, indem er den Menschen dem Strohmann gleichsetzt. Aus dem CQV-Trust wurde im Zuge des Bankrotts der Crown Corporation 1814/1815 durch die Übernahme europĂ€ischer Banken der private, geheime und internationale „Foreign Situs Trust“. Mit der 14. VerfassungsĂ€nderung der USA am 06. Dezember 1865 wurde ein privates römisch-katholisches Trust-Gesetz etabliert, dass den CQV-Trust als einen öffentlichen WohltĂ€tigkeitstrust errichtete, um die kĂŒnstliche Person in eine untrennbare Einheit mit der Regierung zu bringen.

SpĂ€testens jetzt sollten wir uns fragen, wie wir uns denn als Lebend erklĂ€ren können. TatsĂ€chlich kann man eine LebenderklĂ€rung abgeben, sogar vollstĂ€ndig formal-juristisch korrekt ausgestellt, notariell beglaubigt und von Gericht, einem Oath-Comissioner apostilliert, das Ganze von einem souverĂ€nen Staat. Sprechen Sie mich jederzeit an. Es gibt Wege und kompetente Ansprechpartner dafĂŒr in Deutschland. Diese LebenderklĂ€rung können Sie in Deutschland zurĂŒck direkt in Kopie dem Bundesverwaltungsamt in Köln zusenden, damit haben sind auch die deutschen Behörden öffentlich informiert.

Wussten Sie eigentlich, dass das deutsche Kaiserreich das einzige bekannte Land auf der Welt ist, bzw. war, indem der bĂŒrgerliche Tod verboten war. Es gibt keinen besseren Beweis, dass das der Cestui-Que-vie-Act bis in die heutige Zeit Bestand hat, da es sogar in den preußischen Gesetzen verankert war. Er war sogar nicht nur einfach verboten, er fand erst gar nicht statt. In der Verfassung fĂŒr den Preußischen Staat Artikel 10 vom 31. Januar 1850 ist klar verankert:
„Der bĂŒrgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nicht statt.“

Quelle


@Matthes_Haug
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