Das Landesgesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung bis Ende Dezember verlängert. Die bisherigen Corona-Regeln bleiben damit unverändert bestehen - zumindest solange sich die Corona-Lage nicht deutlich verschärft.
In NRW gilt weiterhin an einigen Orten eine Maskenpflicht - und zum Teil eine Testpflicht.