Die nächste Eskalationsstufe der Exekutive. Hier unserer Eilantrag dagegen vom Freitag, den 7. Januar. Der Eilantrag wurde heute auf die neue (Un)rechtslage angepasst.
Sollte das Gericht diese Klausel tatsächlich bestätigen, dann kann ich nur jeden dazu raten, sich bei etwaigen Bußgeldverfahren auf Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes zu berufen.
Menschen von Versammlungen auszuschließen, weil sie nicht getestet sind, ist nicht nur rechtswidrig, es ist verfassungsfeindlich.