Düsseldorf - SIEG FÜR DIE VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute bestätigt, dass das am 6. Januar 2022 erlassenen Verbot eines Aufzugs von Massnahmenkritikern in Düsseldorf rechtswidrig war. Die dazu bereits am 7. Januar im Eilverfahren ergangenen Entscheidung wurde bestätigt.

Zu dem Aufzug waren damals ca. 7.000 Teilnehmer gekommen. Dass dies nicht verboten werden durfte, hatte das Gericht im Eilverfahren mit der fehlenden Ermächtigungsgrundlage des Oberbürgermeisters begründet. Das vollständige Verbot eines Aufzuges sei mit den 28, 28a IfSG nicht begründbar. Im heutigen Termin gab dann eher die mangelhafte Begründung des Aufzugsverbots den Ausschlag. Die Stadt Düsseldorf hat sich pauschal auf eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens berufen.

Der Entscheidung dürfte für ganz NRW eine Signalwirkung zukommen. Pauschale Verbote von Versammlunge und Aufzüge von Kritikern der Corona-Massnahmen dürften hier jetzt der Vergangenheit angehören.

@apo_duesseldorf
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