Forwarded from dieBasis NRW funkt
Wegen drei Smileys: Landesvorsitzender von Oppositionspartei soll 1500 Euro Strafe zahlen

Am 21.11.2023 verurteilte das Landgericht Mönchengladbach René Quarda, Landesvorsitzender dieBasis NRW, zu einer Geldstrafe von 1500 Euro wegen Beleidigung von Personen des politischen Lebens nach § 188 StGB. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Oppositionspolitiker ein satirisches Fahndungsplakat, welches dt. Regierungspolitiker als Kriminelle darstellt, auf sein Facebook-Profil weitergeleitet und mit drei lachenden Smileys kommentiert hatte.

Der Landesvorstand dieBasis NRW kommentierte das unverhältnismäßige Urteil in einer Pressemitteilung. Die Verurteilung unseres Landesvorsitzenden im Berufungsverfahren bestätigt das vorherige Urteil des Amtsgerichts Viersen vom 15. August 2023 und zementiert damit doppelte Standards im Umgang mit so genannten Meinungsdelikten.

Ein Landesvorsitzender einer Oppositionspartei wird verurteilt, weil er auf eindeutig satirische Darstellungen von Regierungspolitikern als Straftäter mit Lachen reagiert hat. Zur gleichen Zeit verbreitet ZEIT online Redakteur Titus Blome Bilder einer "Kunstaktion mit Schockeffekt", die AfD-Politiker öffentlich als verurteilte Straftäter darstellt. Offenbar ist die Verbreitung rufschädigender, unsachlicher Strafvorwürfe gegen Personen des politischen Lebens eine Kunst, solange sie oppositionelle Bundestagsabgeordnete betrifft, aber ein Fall für knallharte Strafverfolgung, sobald Regierungspolitiker betroffen sind.

Der Protest muss lauter werden.

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