Staatsrechtler Ulrich Vosgerau äußert sich sehr offen auf X:

„Das Grundrechts-System des Grundgesetzes funktioniert nicht mehr. Darüber kann man eigentlich kaum anders sehen. Natürlich "gilt" es noch, aber seine sachlichen und gedanklichen Voraussetzungen sind teilweise weggefallen. Letztlich ist dies – wie fast alles, was wir nun im Übergang zur Posdemokratie erleben – eine Demonstration des Satzes von Böckenförde, nach dem der liberale Verfassungsstaat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht schaffen kann – fallen diese mentalitätsmäßig weg, nützen noch so sorgfältig formulierte Verfassungstexte leider nichts mehr.

Ausgangspunkt ist dabei der Gedanke, daß sich "Correctiv", also eine hochaktivistische Aktivistenplattform, die die politische Opposition in Deutschland bekämpft, in unserem Hamburger Gerichtsverfahren kein bißchen weniger auf die Grundrechte wie Meinungs-, Presse und Kunstfreiheit (gerade besonders grobe Verleumdungen bezeichnet man am besten als "Kunst") berufen kann, als würden wir den SPIEGEL Rudolf Augsteins oder die Schülerzeitung verklagen. Grundrechtsdogmatisch spielt es rein gar keine Rolle, daß sie weder der SPIEGEL aus Augsteins besten Tagen noch die Schülerzeitung sind, sondern teils vom Staat, teils offenbar von transatlantischen Milliardären finanziert werden, die aus nicht ganz klaren Gründen ein starkes Interesse daran haben müssen (jedenfalls sehr viel Geld dafür auszugeben bereit sind), in Deutschland eine bestimmte politische Agenda durchzusetzen oder jedenfalls zu befördern – Hauptrichtung immer: Deindustrialisierung und multikulturelle Gesellschaft bzw. ungesteuerte Masseneinwanderung.

So waren die Grundrechte aber nicht gedacht! Es begann alles mit dem "Aufstand der Anständigen" unter rotgrün im Jahr 2000. Letztlich wollte schon rotgrün darauf hinaus, jede vorfeldmäßige politische Betätigung oder Selbstorganisation außerhalb der rotgrünen Transformationsagenda möglichst zu unterbinden. (Diese ist nämlich für den normalen Bürger mit so vielen Nachteilen verbunden, v.a. Wohlstandsverlusten und Verlust jeder Sicherheit im öffentlichen Raum, daß sie sich organisierte Opposition eigentlich nicht leisten kann – und an dem Punkt stehen wir jetzt wieder). Da der Staat wegen des Gebots der parteipolitischen Neutralität nicht einfach politische Betätigung nicht-rotgrüner Bürger verbieten kann, ging er dazu über, massenhaft Vereine zu finanzieren, die sich ganztägig mit Regierungspropaganda, Verleumdung politischer Gegner und Störung ihrer Aktivitäten befassen. Ein staatlich finanzierter, zivilrechtlich organisierter Staatssicherheitsdienst, der sich – auf Grundrechte beruft! (Man kann der DDR-Stasi ja vieles nachsagen, aber immerhin haben die damals nicht gesagt: "Wir üben hier nur unsere Grundrechte aus!", oder gar: "Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt!".)

Teils übrigens schon formell zu Unrecht – was aber auch niemanden mehr zu stören scheint (Böckenförde-Diktum eben, Mentalität schlägt Verfassungsrecht!). So ist die Störung oder gar Verhinderung einer ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration bis heute ganz einfach eine Straftat – was staatliche oder staatlich durchfinanzierte Stellen seit dem Jahr 2000 nicht mehr daran hindert, genau hierzu aufzurufen und die Störungen ins Werk zu setzen.

Auch zur Ermordung von Beatrix v. Storch wurde schon auf einer hochsubventionierten Berliner Theaterbühne aufgerufen – das sollte dann unter "Kunstfreiheit" fallen.“ 1/3
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