Forwarded from DEUTSCHLAND ERBLÜHT
„…Dieses Selbstverteidigungsrecht ist jedoch, wie aus dem Wortlaut von Art. 51 UN-Charta klar hervorgeht, nicht nur als individuelles Recht, sondern auch als kollektives Selbstverteidigungsrecht anerkannt. Das bedeutet, dass ein Staat, der Opfer eines bewaffneten Angriffs oder Angriffskrieges geworden ist, bei der Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts durch einen anderen Staat (oder mehrere andere Staaten) unterstützt werden darf. Eine solche Unterstützung würde damit keinen Angriffskrieg und auch keine Angriffshandlung konstituieren…“

Aus der offiziellen Einstellungsverfügung des Generalbundesanwaltes, datiert vom 25. April 2024

https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/generalbundesanwalt-legitimiert-deutschen-truppeneinsatz-auf-der-krim

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