Heute fand der zweite öffentliche Corona-Untersuchungsausschuss im Brandenburger Landtag statt. Ich habe der ersten Hälfte beigewohnt - hier meine Zusammenfassung:

Befragt wurde die während der Corona-Zeit zuständige Aufsicht für Pharmakovigilanz des Paul-Ehrlich-Instituts, Dr. Brigitte Keller-Stanislawski, die sich jetzt im Ruhestand befindet. Keine unwichtige Personalie im Prozess der Evaluation von Impfschäden also.

In der ersten Stunde war die Befragte noch sichtlich nervös, die Antworten arteten teilweise in unzusammenhängendes Gestammel aus. Im Fokus des Gremiums stand erwartungsgemäß das Thema Impfschäden und -empfehlungen. Die meisten Fragen wurden von der AfD-Fraktion, vertreten durch fünf Abgeordnete, sowie der CDU-Fraktion durch die Abgeordnete Saskia Ludwig gestellt. Die anwesenden Vertreter der Grünen (eine Vertreterin) und der SPD (vier Vertreter) stellten im Zeitraum meiner Anwesenheit bis 14 Uhr nicht eine einzige Frage.

Gefühlt dreißig Mal fiel die Antwort des Ausschuss-Vorsitzenden Danny Eichelbaum (edit:CDU): „Die Frage hat keinen direkten Brandenburg-Bezug und wird hiermit abgewiesen.“

Weil fast alle Fragen im Hinblick auf die Corona-Politik der Länder – wie etwa die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ja per Bundesgesetz beschlossen wurde – einen Bezug zur Bundespolitik hatte, hatten die anwesenden Abgeordnete sichtlich Schwierigkeiten, ihre Fragen ausschließlich auf das Land Brandenburg bezogen zu formulieren. Wenn aber gezielt danach gefragt wurde, inwieweit die Impfschäden separat für das Land Brandenburg untersucht worden seien, antwortete Keller-Stanislawski, Impfschäden im Land Brandenburg würden sich nicht von den Impfschäden im Rest des Landes unterscheiden und seien daher seitens des PEI auch nicht separat untersucht worden. Sie habe vor der Veranstaltung diese „händisch“ extra für den heutigen Anlass „herausgerechnet“.

Auf die Frage nach einer möglichen Übersterblichkeit durch Impfung antwortete Keller-Stanislawski, im letzten Sicherheitsbericht des PEI sei „eine gute Studie“ verlinkt – sie nannte den genauen Namen der Studie nicht – die keine Übersterblichkeit durch Impfung festgestellt hätte. Sie ergänzte, die „Impfung schütze eben nicht vor Myokardinfarkten“.

An dieser Stelle konnten sich einige Zuschauer auf der Besuchertribüne ein empörtes Lachen nicht verkneifen: Dass die Impfung nicht vor einem Myokardinfarkt schützt, besagt freilich noch nicht, dass diese nicht selbst Myokardinfarkte auslöst.

Diese naheliegende Frage wurden von den Abgeordneten leider nicht gestellt. Angesichts derart verpasster Chancen für eine „harte“ Befragung, begann sich die ehemalige PEI-Funktionärin Keller-Stanislawski zunehmend zu entspannen.

Ihre wichtigsten Talking Points in Bezug auf die Impfung lauteten: Alles sei stets abgesprochen gewesen mit EMA und WHO, die EMA sei die zuständige Behörde, das PEI leite nur Daten weiter, StIKO und PEI richteten sich nach den Entscheidungen der EMA.

In Keller-Stanislawskis Ausführungen fielen auffällig oft die Begriffe „koinzident“, „konsistent“ und „harmonisieren“:

1) „Koinzident“: Man erfasse im PEI grundsätzlich nur Verdachtsfälle. Das heißt, bei diesen müsse immer noch differenziert werden, ob sie in einem „koinzidenten“, sprich zufälligen, oder kausalen Zusammenhang zur Impfung stünden. Auf die Frage, inwieweit das Paul-Ehrlich-Institut einem möglichen Kausalzusammenhang bei den Verdachtsfällen selbst aktiv auf den Grund ginge, antwortete K.-Stanislawski, nein, da sei man auf die Meldewege der Krankenhäuser und Arztpraxen angewiesen.

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