Maskenpflicht bis Mitte Mai geplant!

Im Großraumbüro, der Fabrikhalle und anderen Innenräumen sollen für Beschäftigte auch nach dem 20. März Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten. Das sieht der Entwurf von Bundesar­beitsminister Hubertus Heil (SPD) für die Corona-Arbeitsschutzverordnung für eine Übergangszeit bis 25. Mai vor.

Am 20. März sollen nach bisherigen Plänen zwar alle tiefgreifenderen Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Doch „trotz des sich abzeichnenden stetigen Rückgangs des Infektionsschutzgeschehens werden die Infektionszahlen noch für einen relevanten Zeitraum bedenklich hoch bleiben“, heißt es in dem AFP vorliegenden Entwurf aus dem Arbeitsministerium. Zudem bestehe weiterhin das Risiko, im Nachgang zu einer COVID-19-Infektion an Long-COVID zu erkranken.

Daher müssten für einen Übergangszeitraum in allen Lebensbereichen weiterhin bestimmte Basisschutzmaßnahmen getroffen werden, „um die erzielten Erfolge nicht zu gefährden“, heißt es im Entwurf. Zu den bewährten Maßnahmen zählten die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern, das Tragen medizinischer Masken in von mehreren Menschen genutzten Innenräumen und das „infektionsschutzgerechte Lüften“.

https://tinyurl.com/y7v7kpk8

@BITTELTV - EINFACH ANDERS
The Art of Instagram Captions: Writing Engaging and Authentic Descriptions