❗️Maskenpflicht im Einzelhandel als Hausrecht❗️

https://teleg.eu/s/RASattelmaier

Erste Einzelhandelskette erklärt, die Maskenpflicht beizubehalten.

Ab dem 2.April fallen in vielen Bundesländern Maßnahmen weg. Darunter auch die Maskenpflicht im Einzelhandel.

Dann kann er Einzelhandel im Rahmen des Hausrechts entscheiden, ob weiterhin die Maske zu tragen ist.

Das Unternehmen „KiK“ (Kunde ist König 🤣) wird hiervon Gebrauch machen.

Andere Ketten wie Saturn oder Rewe werden keine Masken mehr verlangen.

(Quelle 👉 bild.de)

Grundsätzlich ist die Ausübung des Hausrechts hinsichtlich einer Maskenpflicht als Zugangsvoraussetzung in Einzelhandel rechtlich möglich. Einschränkungen könnte es höchstens bei Unternehmen des täglichen Bedarfs wie z.B. Lebensmittelmärkte geben. Hier könnte nach dem Prinzip der Drittwirkung von Grundrechten eine Ausnahme gelten. Aber das ist reine Rechtstheorie. Die Abstimmung darüber muss vor den Geschäften stattfinden.

Denn:
Jeder hat natürlich die Möglichkeit, Geschäfte zu meiden, die weiterhin eine Maskenpflicht durchsetzen.

Die Einzelhändler werden sicher schnell merken, dass sie Kunden verlieren und sich hier auf einem rein ideologischen Weg befinden.

Und wenn es ans Geld geht, lassen Wirtschaftsunternehmen derartig ideologische Grundsätze dann ganz schnell wieder fallen.

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