Das ist der #Impfpflicht-Änderungsantrag der Ü60-Befürworter, gegen den im #Gesundheitsausschuss rechtliche Bedenken geäußert wurden, weswegen Sitzung unterbrochen wurde.
Der neue Antrag bedeutet neben der gestaffelten Beratungsnachweis- und Impfnachweispflicht:

- Ausweismitführungspflicht für alle
- Impfabopflicht (Paragraph 22a IfSG verbleibt in der gegenwärtigen Fassung), d.h. Änderungen über 3. Impfung hinaus ohne Parlament vom Bundesgesundheitsminister möglich.

Ein trojanisches Pferd. Lauterbach könnte das Impfpflicht-Alter und andere Inhalte beliebig und ohne jede Korrekturmöglichkeit von außen bestimmen.

https://www.welt.de/bin/impfpflicht2.pdf_bn-238025529.pdf

teleg.eu/s/Rosenbusch
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