Eine Bürgerbewegung bezeichnete einen Wissenschaftler in einem Flyer als "Gollum" – und landete dafür vor Gericht. Personen nach der Tolkien-Figur zu benennen, sei ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, so das LG München I.
Die Bezeichnung einer Person als "Gollum" ist geeignet, rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einzugreifen. Das Landgericht München I (LG) entschied in diesem Sinne, dass eine Bürgerbewegung es unterlassen müsse, einen Wissenschaftler so zu bezeichnen (Beschl. v. 14.11.2022, Az. 25 O 12738/22).

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