Am 9. Juni stimmen wir über das neue Stromgesetz ab. Es will den Ausbau von grossen Energieanlagen in der freien Natur erleichtern – beispielsweise Windränder in Wäldern oder Dutzende Fussballfelder grosse Solarparks in den Alpen.

Sogar in den besonders geschützten und wertvollsten Gebieten, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) aufgeführt sind, sollen Energiebauten erlaubt sein.
Energie über alles?

Möglich macht’s eine neue Bestimmung, die das Interesse an der Erzeugung erneuerbarer Energien über alle anderen Interessen stellt, insbesondere solche des Naturschutzes.
Dies verletze die Bundesverfassung, schreibt Professor Alain Griffel von der Universität Zürich in einem Gutachten.

Der Gesetzgeber sei zwar befugt, einzelne öffentliche Interessen zu gewichten.

Er dürfe «jedoch nicht gegen Interessengewichtungen verstossen, die bereits auf Verfassungsstufe vorgenommen wurden».

👉Quelle

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