🍀Die Verteidigung des Arztes Heinrich Habig vor dem Landgericht Bochum🍀 Hier ein Auszug aus der 1. Revisionsbegründung gegen das 1. Teilurteil vom 29.6.2023, damit die sehr große Komplexität dieses Strafverfahrens und der dadurch ausgelöste gigantische Aufwand für Außenstehende zumindest erahnt werden kann. Jede noch so geringe finanzielle Zuwendung trägt zur Aufarbeitung der „C-Verbrechen“ bei: Konto: Förderverein WEISSER KRANICH Verwendungszweck: Schenkung für Arzt Heinrich Habig und Fatima Habig IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91 🍀 Allen Unterstützern vorab ein herzlicher Dank 🍀