RKI-Protokolle: Söders Maskenpflicht ohne „fachliche Grundlage“


Im Januar 2021 begannen einige Bundesländer vorzupreschen. Markus Söder empfahl Mitte Januar als einer der ersten Politiker die Verwendung von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel, was das bayerische Kabinett am 12. Januar beschloss und ab dem 18. Januar in Kraft trat. Diese Entscheidung scheint nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert zu haben.
Am 15. Januar 2021 wurde beim RKI auch eine „Überprüfung der Maskenempfehlung“ diskutiert, insbesondere in Bezug auf Bayern.

Die Studienlage hatte sich nicht geändert: „Internationale Empfehlungen sehen NICHT vor, dass FFP2-Masken in der Allgemeinbevölkerung getragen werden sollen, bzw. sprechen sich explizit dagegen aus.“
FFP2-Masken sollten dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben.
Es gab „keine explizite Empfehlung/Verbot für das Tragen in anderen Bevölkerungsgruppen.“
Drei Tage später ging das RKI noch einen Schritt weiter und erklärte: „Es gibt keine wissenschaftliche Grundlage für die Empfehlung, dass die Bevölkerung FFP2-Masken trägt.“
Daher wurde in den internen FAQs eine „Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen“ hinzugefügt.

Warum Bayern jedoch die Einschätzungen des RKI offenbar nicht berücksichtigte und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die FFP2-Maskenpflicht im Freistaat eingeführt wurde, bleibt fraglich.

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