Hier das gesamte Dokument
https://teleg.eu/s/coronawahrheitLaut §11 des Heilmittelwerbegesetz sind folgende Werbemaßnahmen grundsätzlich unzulässig:
Aussichten auf Verbesserung der Gesundheit bei Verwendung eines Medikaments (Heilungsversprechen)
Werbung für Fernbehandlungen
Werbung für Produkte ohne Wirkungen
Täuschende, unwahre oder irreführende Werbung
Werbung in der Packungsbeilage eines Arzneimittels für andere Arzneimittel oder Medizinprodukte
Werbung mit nicht-wissenschaftlichen Gutachten oder Zeugnissen
Werbung, die sich an Kinder unter 14 Jahren richtet
Sehe ich es falsch? C Spritze hat nur eine Bedingte Zulassung und somit keine Forschungsergebnisse gehabt die diese Sache sicher machen könnten, es wurde aber schon dafür geworben. Somit ist es doch ein riesen Verstoß gegen das HWG oder irre ich mich?? Jetzt kommen viele Menschen zu Wort und mit schlimmen Folgeschäden durch diese C Substanz, könnte man da nicht klagen?
Auch hier frage ich wieder für einen Freund!
😁https://teleg.eu/s/coronawahrheit