Forwarded from Friedemann Däblitz
Kommentar zu den vielen heute Festgenommenen. Darunter sind mutmaßlich „irre“ Gefährder, bei denen das vorläufige „außer Verkehr ziehen“ rechtlich kaum zu beanstanden sein wird. Darunter sind vielleicht auch nützliche Idioten, die sich von V-Leuten, die auch unter den Festgenommenen sein könnten, haben rekrutieren lassen.

V-Leute, die in den vergangenen Jahren viel bei „Querdenker-Demos“ unterwegs waren und nun nicht mehr „gebraucht werden“, werden möglicherweise bei dieser Gelegenheit über den Umweg „Gefängnis“ aus dem Feld abgezogen. Die Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) lockt ggf. mit Strafmilderung.

Ich erlaube mir den Hinweis, dass § 129a StGB ein verfassungsrechtlich höchst fragwürdiger Straftatbestand ist.

RA Tommy Kujus schreibt dazu:

„Die Norm wurde am 18. August 1976 in Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) in das Strafgesetzbuch eingefügt. Erstmals hielt der Begriff der „terroristischen Vereinigung“ Einzug in das StGB. Der Tatbestand gilt daher auch als „Lex RAF“.

Strafbar ist die Gründung von terroristischen Vereinigungen oder die Beteiligung als Mitglied, wenn die Vereinigung den Zweck der Begehung der in Absatz 1 und 2 genannten Straftaten hat. Unter Strafe gestellt ist auch das Unterstützen und Werben für derartige Vereinigungen.

Hauptkritikpunkt ist die weit vorgelagerte Strafbarkeit. Es wird vorgeworfen, dass die Strafnorm unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung politischen Aktivismus unter Strafe stellt. Der § 129a StGB wird daher oft auch als „Gummiparagraf“ bezeichnet.
Selbst der Bundesgerichtshof sieht, dass mit dem § 129a StGB eine Strafbarkeit, „schon weit im Vorfeld der Vorbereitung konkreter strafbarer Handlungen“ begründet wird. Häufig wird daher vertreten, der § 129a StGB sei verfassungswidrig und gehöre abgeschafft.“

Man muss erwägen, dass auch Menschen, die schlicht ungünstigen Kontakt hatten, ins Fadenkreuz gerieten. Eine für die Strafbarkeit u.U. schon genügende „Mitgliedschaft“ ist sicherlich auch konstruierbar. Dass das vorliegend auch geschehen sein könnte, ist mitzudenken. Unschuldige werden es bei diesem Vorwurf sicherlich nicht leicht haben. @RA_Friede
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