❗️Juristisches
Plädoyer für Kunst-und Meinungsfreiheit❗️

Die Richterin Clivia von Dewitz fasst in einer fachlich sauberen und unaufgeregten Stellungnahme die (juristischen) Argumente zusammen, die für eine restriktive - also sehr einschränkende -Auslegung von Meinungsstraftstbeständen durch die Gerichte sprechen.

Hintergrund ist die Verurteilung eines Bremer Professors mittels einer Bildcollage.

Hierdurch soll der Bundesminister für Gesundheit Lauterbach beleidigt worden sein. Eine Stuttgarter Richterin verurteilte den Professor Ende März zu einer Geldstrafe.

Warum die Verurteilung - wie so häufig bei Gerichten in letzter Zeit - gegen der Kunst- und Meinungsfreiheit des Grundgesetzes und sogar bisheriger höchstrichterlicher Rechtssprechung zuwider läuft, legt Frau von Dewitz in verständlicher Sprache in ihrem Artikel bei der Berliner Zeitung dar und gibt somit etwaigen Betroffenen gute Argumentationshilfen an die Hand.

Ein lesenswertes Plädoyer für die Freiheit…

„Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit.“

(Friedrich Schiller)

Und:
Man kann es nicht oft genug betonen Diejenigen, die heute über derartige Verurteilungen jubeln, könnten schon morgen selbst von einer ausufernden Rechtssprechung im Rahmen der Meinungsstraftatbestände betroffen sein.

https://www.berliner-zeitung.de/open-source/urteil-ueber-lauterbach-bildmontage-sind-kunst-und-meinungsfreiheit-in-gefahr-li.2208671

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