Forwarded from FREIE THÜRINGER
🦗 EU: Hausgrillen in wenigen Tagen in Pizza, Keksen, Brot…

Die EU hat zum neuen Jahr 2023 die Genehmigung erteilt, Insekten (Hausgrillen) in Backwaren, Teigwaren und andere Teilfertigprodukte "für die allgemeine Bevölkerung" mit beizumischen.

Die Menschen müssen selbst in Erfahrung bringen, dass "Acheta domesticus" zu Pulver gemahlene, beigemengte Hausgrillen sind, und müssen eigenverantwortlich prüfen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten.

Folgende Produkte "für die allgemeine Bevölkerung" können demnächst mit beigemengte Hausgrillen (Acheta domesticus) im Verkauf liegen:

- Mehrkornbrot
- Mehrkornbrötchen
- Crackern und Brotstangen
- Getreideriegeln
- Trockene Vormischungen für Bakcwaren
- Kekse
- trockenen gefüllten und ungefüllten Teigwarenerzeugnisse
- Soßen
- verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
- Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
- Pizza
- Allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver
- Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen)
- Suppen und Suppenkonzentraten, Suppenpulver
- Snacks auf Maismehlbasis
- Bierähnliche Getränken
- Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten
- Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen

Die Zulassung beginnt am 24. Januar 2023.

Fun Fact: Im vegetarischen Fleischersatz sind dann auch Grillen drinnen

👉 Wenn ihr keine Grillen essen wollt, achtet auf „Acheta domesticus“ in den Inhaltsstoffen

Quelle: Amtsblatt EU (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32023R0005&fbclid=IwAR1EJXrPpfz_sCN3F0aRBK550GfyNyc_hx_8AWLYnMjABvh90TdgvxkgXbs)

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