Das es sich bei der MO um eine weitere evtl. sogar unabhängige Obligation handelt, ist bei den Städten und Gemeinden nicht bekannt. Dort seid Ihr "Herr/Frau XY". Den Seitenhieb mit der erpressten Blanko-Unterschrift könnte ich mir nicht verkneifen. Auch das ist den Mitarbeitern dort genausowenig bewußt wie, daß sie jegliche Korrespondenz eigentlich mit i.A. unterschreiben müßten. D sie sonst persönlich (privat) für den Vorgang haften. Es sei denn sie hätten Prokura. Dann haftet die beauftragenden Entität.
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