Die Kredite können für behalten. Dafür müßtet Ihr wieder einmal "persönlich haftend" unterschreiben.
Für die nicht Unternehmer unter Euch: der GF einer Kapitalgesellschaft muß bei der Bank immer mit unterschreiben.
Und wenn Ihr Glück habt und der Sachbearbeiter ist besonders skrupellos, dann läßt er die Ehefrau mit unterschreiben. Dann ist der Vertrag meistens Makulatur, da sittenwidrig.

Deshalb kein Interesse an einem Überbrückungskredit. Kostet nur Geld beim Abstottern. Und wenn die Umsätze dann nicht stimmen ...
Aber vielleicht ist das FA in sekner Eigenschaft sls Vertreter der faktischen Geschäftsleitung in bereit, eine Bürgschaft zu übernehmen. Ihr seht, der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
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