Ergänzung zur Steuerbetrugsmeldung

Das Haftungsinstrument zur Sicherung der externen Staatsschulden ist ein BOND.
Dieser wird von einem Staatsanwalt bei der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens unter eigener Haftung (öffentliches Interesse) oder unter Fremdhaftung (Antrag) herausgegeben.
Nach der Ermittlung wird die Haftung auf ein sogenanntes Gericht übertragen. Dieses bestimmt einen externen Dienstleister (Richter), der den Auftrag bekommt, den BOND bis zur Entscheidung zu sichern.
Der Richter prüft die Ansprüche des Staatsanwaltes und gibt eine verbriefte Forderung (Urteil) unterder Haftung des „Schuldigen“ heraus.
Zusätzlich versichert der Richter das Zertifikat auf den Körper des „Schuldigen“ (Haftbefehl).
Wenn weder eine verbriefte Forderung, noch ein BOND und auch kein Zertifikat auf den Körper des „Schuldigen“ existiert, so ist eine Beschlagnahmung des Körpers des „Schuldigen“ Steuerbetrug.
Ebenso, wenn der „Schuldige“ dem Vorgang nicht ausdrücklich zustimmt.
Denn eine insolvente Firma darf keine Haftungszusagen machen ohne Rückversicherer / Creditor in Commerce / Treugeber. Das ist Betrug. Die Abgabe 1096er Formulars (Kontoeröffnung) ist Betrug.
The Ultimate Guide to Microsoft Publisher