Strafgesetzbuch StGB
Das StGB kann nur gegen Personen angewendet werden, die unter dem grundsätzlichen Versicherungsbedingungen von GERMAY herausgegeben werden. Das StGB dient dazu, den Herausgeber der GERMANY Personen vor einer missbräuchlichen Nutzung unter der Haftung des Herausgebers der Person zu schützen.
Denn immer wenn der Nutzer (Gläubiger) nicht bereit ist die Haftung zu übernehmen oder die Haftung nicht übernehmen kann, haftet der Herausgeber der Obligation (=Person). Denn dieser hat für das angelegte Konto (=Person) die ausgleichende Verbindlichkeit d.h. der Herausgeber hat im Zweifelsfalle die Haftung dafür, dass in der Buchhaltung SEINES KONTOS Aktiva=Passiva ist.
Im Zweifelsfall mit einer Gegenbuchung, die seine eigene Bilanz belastet. Und für diesen Fall sichert sich der Herausgeber der Person verständlicherweise ab.
Und was ist nun, wenn die Person gar nicht unter den grundsätzlichen Versicherungsbedingungen des StGB herausgegeben wurde?
Beispiel:
Ihr habt Euch eine VW Aktie gekauft und seid mit der Geschäftsführung bei VW nicht einverstanden. Deshalb beschwert Ihr Euch bei BMW... Wer käme auf so einen Blödsinn? Wir machen das aber ständig. Weil viele noch denken: "Ich bin eine natürliche Person nach BGB". Und das ist die Falle.
Übrigens: Gesetze haben ein Ausfertigungsdatum wie Versicherungspolicen. Geltung ab dem Ausfertigungsdatum. Änderungen sind rein Proklamatorischer Natur. Wenn nicht widersprochen wird, wird die Änderung rechtswirksam (kann angewendet werden).
Das Problem ist nur: Wann ist das Ausfertigungsdatum? StGB, BGB und ZVG sind aus dem 19. Jahrhundert. Da gab es GERMANY noch nicht.
EkStG und weitere ca. 80% aller GERMANY Gesetze sind aus dem Zeitraum 1933-1945. Erlassen von einem sog. Diktator. Da gab es GERMANY auch noch nicht.
Das ist der Beweis, dass GERMANY in der Rechtsnachfolge mindestens vom Dritten Reich ist.
Die Gesetzesnutzung aus dem 19. Jahrhundert ist eher auf die Unterschriftenfälschung für die Rechtsnachfolge nach dem ersten Weltkrieg zurückzuführen.
Also die Regierungsobligationen (Posten in der Regierung wie z.B. Kanzler, Ministerpräsident etc.) werden NICHT unter dem Recht der grundsätzlichen Bedingungen für die Herausgabe von GERMANY-Obligationen emittiert. Jedes Parlamentsmitglied bekommt einen (Arbeits-)Vertrag unter einer anderen Verfassung. Deshalb sind Parlamentarier immun gegen die Anwendung von Strafrecht und Zivilrecht von GERMANY. Das nennt man politische Immunität.
Es sei denn, der Nutzer dieser Obligation (Gläuber) will die Haftung privat übernehmen. Das nennt man eine Einlassung. Die Firma, die sich Staat nennt ist nicht befugt, die gewährte Obligation (z.B. Bundeskanzlerin Merkel) automatisch für diese Haftungsübernahme zu nutzen. Aber Angela Merkel kann und darf sich entscheiden, ihre natürliche Person für eine Konteneröffnung bei der Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen. Das ist eine Einlassung.
Angela Merkel kann sich entscheiden, für eine Anklage nach den StGB einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Das ist eine Einlassung.
Angela Merkel kann sich entscheiden, öffentlich eine Stellungnahme bezüglich eines Ermittlungs-verfahrens gegen ihre Person zu machen. Das ist eine Einlassung.
Nun achtet bitte in Zukunft darauf, wie Merkel, Söder und Konsorten auf solche Ankündigungen reagieren. Man kann Merkel, Angela nicht anzeigen für den Missbrauch der Person Bundeskanzlerin. Es ist kein Missbrauch, solange der Herausgeber – sprich die ILO – diese Nutzung versichert.
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