Lösungsansatz:
Schritt 3 Vertragsanforderung für Unternehmer und reicht eine Feststellungklage beim Verwaltungsgericht ein.
Antrag auf Feststellung wer die faltische Geschäftsleitung inne hat.
Antrag auf Feststellung wer die ausgleichende Verbindlichkeit hat.

und als 3. Fordert den Bürgermeister und den Leiter vom Finanzamt auf NACHSCHUSS zu leisten, den ihr Unternehmer undnzwar alle sind nur weisungsgebundene Geschäftsführer, also angestellt ohne Arbeitsvertrag. Euch gehört das Unternehmen nämlich überhaupt gar nicht, sondern nur Eurer Person...und Ihr arbeitet als GF ohne Auftrag...also fordert Euren üblichen Mindestlohn als Geschäftsführer von mind. 5.000 oder 10.000 Euro pro Monat, Sozialversicherung und Urlaub ein. Das alles verstoesst nämlich gegen das ILO Abkommen.
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