Forwarded from Diplomateninterviews (riobravo)
Ein Laie ist der Justiz hilflos ausgeliefert. Es wurde mal sehr treffend festgestellt, daß der Justizlaie keine Chance hat. Prinzipiell hat der, der sich nicht selbst weiterbildet in Zukunft keine Chance mehr.
Das System war ursprünglich ein Garten Eden. Auch die Justiz war so lange gut, wie diese nicht von parasitären Strukturen unterlaufen war. Ich werde einmal einen Abend lang schreiben, wie dieses System geplant war und wie es richtig funktionieren müßte. Es war extrem fehlertolerant und sollte den Menschen bei seiner Entwicklung unterstützen ohne ihn zu gängeln. Das war wohl nichts.
Der Staatsanwalt ist ebenfalls nur eine Obligation. Das heißt nur, daß der Mann neben seiner JP noch eine weitere Obligation hat, mit der er sich in der Fiktion von GERMANY bewegen kann. Es gibt Menschen, die haben drei und mehr Obligationen. Darunter können auch diplomatische Obligationen sein. Es kommt immer darauf an, welche dieser Mensch gerade nutzt.
Immer daran denken: Personen sind einfach nur Obligationen, die unter einem bestimmten Rechtskreis emittiert werden. Mehr nicht.
Also wenn jemand seine diplomatische Obligation nutzt und dabei bei rot über eine Ampel fährt, dann kann er nicht nach der StVO belangt werden, da diese nicht für die genutzte Person gilt. Dieser Zusammenhang ist enorm wichtig, um das ganze System zu begreifen.
Wenn ich einen Smart fahre, der bei der Allianz versichert ist und einen Ferrari, der bei der HUK24 versichert ist, dann kann ich mich je nach Wunsch mit zwei verschiedenen Autos auf der Straße bewegen. So ist es mit der Obligation Person auch.
Wenn ich nun mit dem Ferrari einen Unfall habe, dann ist es einleuchtend, daß ich die HUK24 informiere und von dort eine Haftungszusage bekomme und nicht von der Allianz, denn dort ist der Ferrari nicht versichert. Es gelten für den Ferrari andere Versicherungsbedingungen als für den Smart. Genau so ist es mit den Personen. Und Ihr könnt die AGBs des Smart-Vertrages nicht auf den Ferrari anwenden.
Wenn nun also der Staatsanwalt seine Ermittlungen abgeschlossen hat und er ist sich sicher, daß er die Klage gewinnt und eine entsprechende Rendite zu erwarten ist.
(Es geht nicht um Recht oder Unrecht!),
Dann gibt der Staatsanwalt einen BOND (Versicherung) für diesen Fall (Aktenzeichen=Konto) heraus. Damit hat der Staatsanwalt erst mal die Haftung für den BOND und muss die Gebühren für die Emission des BONDS aus dem Etat der Firma STAATSANWALTSCHAFT aufbringen.
Dann erteilt die Firma STAATSAWALTSCHAFT dem Gericht (autorisierte bzw. lizensierte Vertretung des Herausgebers der Personen) den Auftrag, diesen Fall (also die Haftung auf den BOND) zu verhandeln. Damit hat Gericht nun die Haftung auf diesen BOND (Erfüllungshaftung gegenüber dem Herausgeber der Person). Das Gericht sucht nun einen geeigneten Richter heraus, dessen eigener BOND noch genug Spielraum hat, die Haftung für den von der Staatsanwaltschaft herausgegebenen BOND zu übernehmen. Denn jeder Richter hat eine bestimmte BOND-Summe (INDEMNITY BOND = Berufshaftpflichtversicherung) zur Verfügung, die mit jedem zur Verhandlung übergebenen BOND belastet wird. Und wenn der INDEMNITY BOND des Richters ausgelastet ist, dann kann der Richter keinen Fall (Verhandlung über die Haftung auf den BOND) übernehmen.
Deshalb wechseln manchmal die Richter in einem Verfahren.
Die Obligation Richter wird unter einer anderen Verfassung herausgegeben. Der Herausgeber der Person RICHTER ist nicht die Handelszonenverwaltung, in der die Obligation RICHTER berufen wurde. Somit ist diese Person ist kein Angestellter des Gerichts, sondern der „Mitarbeiter“ eines externen Dienstleisters, der durch den Herausgeber der Richter Obligation mit einem eigenen Indemnity BOND abgesichert ist.
Streitwert
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