Forwarded from Diplomateninterviews (riobravo)
11.04.2022
3. Antrag auf Beweismittelvorlage
zur Klärung der Rechtslage

Hiermit wird beantragt, daß der betreibende Richter unter seinem Begebungsvertrag sowie der betreibende Staatsanwalt den Nachweis einer Prokuraberechtigung und/oder einer Nutzungsberechtigung des Vertrages „StGB“ (von 1876) besitzen bzw. ihnen dieses Recht rechtsverbindlich erteilt wurde. Es wird auf eine notariell beglaubigte Kopie dieser, mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehenen Nachweise/Dokumente bestanden. Das Ausfertigungsdatum des StGB-Vertrages ist maßgeblich. Proklamatorische Nachweise werden nicht akzeptiert.

Begründung:
Der Vertrag StGB wurde im Jahre 1876 unter der Verfassung von 1871 herausgegeben. Eine der zeichnungsberechtigten Parteien war das Preußische Kaiserhaus. Die andere Prokura-Partei war der damalige Gesetzgeber. Die Verfassung von 1871 wurde im Jahre 1919 durch die Weimarer Verfassung abgelöst, die heute noch geltend ist. Die Prokuraübertragung des Kaiser-Hauses an die Weimarer Republik ist historisch, international umstritten. Alle Gesetze, die in der Zeit von 1919 bis 1945 herausgegeben wurden, wurden unter der Weimarer Verfassung herausgegeben, werden heute noch angewendet und sind deshalb anscheinend noch rechtsverbindlich. Alle Gesetze, die nach 1949 herausgegeben wurden, wurden unter einem Grundgesetz herausgegeben, das unter der Weimarer Verfassung herausgegeben wurde. Denn das Grundgesetz hat „nur“ ein Ausfertigungsdatum. Wie alle anderen Gesetze dieses Rechtskreises auch. Somit ist das Grundgesetz gleichranging gegenüber allen anderen Gesetzen, die ebenfalls unter der Weimarer Verfassung herausgegeben wurden.
Somit ist die Weimarer Verfassung heute, als behauptete Rechtsnachfolgerin der Verfassung von 1871, gültig und rechtsverbindlich. Wer ist der zeichnungsberechtigte Gesetzgeber für den StGB von 1871? War der Gesetzgeber bis Anfang 2019 der gleiche, wie damals 1919? 100 Jahre Vertragslaufzeit?
Dies ist die Rechtsauffassung des Antragstellers. Dies könnte eventuell den Eindruck einer Autorisierung beim AG BS erwecken, den StGB rechtsverbindlich anwenden zu dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, daß alle nachträglichen Veröffentlichungen nach der Herausgabe eines Gesetzes rein proklamatorischer sind und an den originären Rechtsverhältnissen nichts ändert. Aber wer ist heute, im Jahre 2022, die prokuraberechtigte Partei für ein Gesetz von 1876? Die im Frühjahr 2019 gegründete Gesetzgebende Körperschaft mit dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“? Dies wird ernsthaft angezweifelt. Niemand kann Rechte übertragen, die er selbst nicht inne hat.
Es wird eine eindeutige, rechtsverbindliche juristische Stellungnahme des AG BS bezüglich seiner Autorisierung zur Anwendung des Vertrages StGB erwartet. Gleiches gilt für die Staatsanwaltschaft Ravensburg.
So lange die Rechtslage unklar ist, verweigert ulrich michael schulz in seiner aktuellen Eigenschaft als gutgläubiger Nutzer der Personen „ULRICH SCHULZ“ und „Herr Ulrich Schulz“ jegliche Haftungsübernahme für die unversicherte Anwendung des StGB auf diese Person.

Falls die Vorlage dieser Beweismittel in DE verweigert wird, müßte dies vor dem ICJ in Den Haag geklärt werden, um die Rechtssicherheit auf deutschem Boden wieder zu garantieren. So lange keine juristische Grundlage für die Anwendung des StGB besteht, erkennt ulrich michael schulz den StGB als disziplinarisches Rechtsmittel nicht an, da keine Rechtsverbindlichkeit für die Anwendung besteht.

Der Antrag erfolgt ohne Präjudiz zur Rechtslage.
Ravensburg 11.04.2022
Unterschrift


Die anderen Anträge werden später erst veröffentlicht
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