Forwarded from DEMO LINZ FREIHEIT
Im Namen der Republik

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin die Beschwerde gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Oberösterreich betreffend Untersagung einer Versammlung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht

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