🇩🇪 Vera Sharav - Rede führt zu Verhaftung
26.01.2022 um 21 : 36 Uhr

Liebe Freunde, wer's immer noch nicht begriffen hat: mit Hinweisen auf die Mitte des 20. Jahrhunderts ist nichts zu holen. Wenn nicht einmal Vera Sharav (Holocaust-Überlebende) öffentlich zitiert werden darf, war's das endgültig mit Meinungsfreiheit.

Sprechen wir doch über Hexenverfolgungen, Glaubenskriege des 16. und 17. Jahrhunderts, napoleonischen Impfzwang, die Freiheitskämpfe Andreas Hofers, Fürst Metternich, die Sowjetunion, die DDR, Oskar Brüsewitz und andere historische Vorbilder. Grausame Diktaturen gab es genug in der Weltgeschichte. Warum 1000 Mal gegen eine Wand rennen, anstatt ihr auszuweichen? Wie viele Menschen müssen sich noch eine blutige Nase mit immer demselben Thema holen?

👀 https://youtu.be/ZDOMyioWmxU?t=188

Wir können bei diesem Thema "auf stur schalten", darauf herumreiten und "Recht haben wollen". Oder nachgeben und zustimmungsfähig sein. Was wollen wir?

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Ergänzung:

Mit diesem Posting lehne ich mich gerade in Österreich weit aus dem Fenster und riskiere eine abermalige Einvernahme durch den Verfassungsschutz wegen Wiederbetätigung §3 h. Dieser Paragraph wird heute dahingehend ausgelegt, dass niemand über den Holocaust sprechen darf außer "offiziellen Quellen" (= das Regime). Auch keine nicht-organisierten Opfernachfahren, auch keine Überlebenden (wie Vera Sharav). Vorauseilend daher an den Verfassungsschutz: ich lehne jeglichen Vergleich der NS-Zeit mit der Gegenwart ab. Nichts kann jemals so schlimm sein und/oder werden wie das NS-Regime. Jeder Vergleich von irgendetwas mit dem NS-Regime ist daher automatisch eine Verharmlosung. Selbst ein staatlich nicht organisiertes Opfergedenken ohne Vergleiche oder Interpretation. Man muss kein N*zi sein, um die NS-Zeit zu verharmlosen. Allein das Thema nur anzusprechen (auch mahnend, auch ablehnend, auch scharf verurteilend) ist für Regimekritiker verboten. Das habe ich verstanden.

Was ich nicht verstanden habe, ist, warum die Worte von Vera Sharav zensuriert und mit Verharmlosungs-Anzeige verfolgt werden. Sie ist Zeitzeugin. Ihre Erzählung über ihre eigene Vergangenheit ist keine Verharmlosung der NS-Zeit, sondern eine Anprangerung der NS-Zeit. Sie hat eine Meinung. Sie möchte vor etwas warnen, das in ihrer Vorstellungswelt wichtig ist. Sie spricht über ihre eigene Vergangenheit und von ihr befürchtete Auswirkungen auf die Zukunft. Das sollte ihr Recht sein. Über das eigene Leben zu sprechen und Warnungen daraus abzuleiten sollte jeder Mensch dürfen. Gerade und besonders sie als NS-Opfer sollte das dürfen. Ebenso wie es das Recht von anderen sein sollte, die ihr zustimmen, sie zu zitieren. Wenn ihr ihren Worten nicht zustimmt und sie als Schwurbelei betrachtet, dann lasst sie doch einfach sprechen und die Menschen selbst entscheiden, wer ihr zuhört oder nicht zuhört. Oder argumentiert dagegen.

Verständnisfrage: Einer Holocaust-Überlebenden und jenen, die sie zitieren, einen Maulkorb zu verpassen, ist das nicht Verharmlosung der NS-Zeit?

Ich weiß, ich weiß... Das klären wir auf dem Revier und vor Gericht. Und ich werde vielleicht verurteilt, am Schluss. Für das bloße Aufwerfen der obigen Frage. Noch nicht gleich, natürlich. Erst wenn ihr mit anderen Menschen und anderen Themen durch seid auf eurem Weg zur Orwell'schen Totalzensur. Aber irgendwann. Außer, wenn ihr bis dahin gescheitert seid mit eurer Unterdrückungspolitik.

An den Verfassungsschutz: soll ich die Beiträge, die ihr für den Strick, den ihr mir dreht, braucht, eigentlich irgendwie nummerieren? Habt ihr ein Aktenzeichen? Dann nehme ich das, um euch die Arbeit zu vereinfachen. Vielleicht verschafft euch das mehr Zeit dafür, tatsächlich gefährliche Elemente zu überwachen und zu verfolgen. Zum Beispiel Neon*zis. Oder kriminelle, staatsgefährdende Machenschaften in der Politik.

#verasharav #holocaustüberlebende #verharmlosung #wiederbetätigung #verbotsgesetz #verhaftung

Liebe Grüße,
Alexander Ehrlich
@ehrlichalexander
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