Forwarded from Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht (Carolin Jost-Kilbert)
VG_Augsburg_Az_Au_9_K_24_234_Aussetzungsbeschluss_vom_02_04_2024.pdf
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VG Augsburg

Heute teilen wir eine Entscheidung des VG Augsburg, auf den ersten Blick nichts Besonderes: Das VG Augsburg teilt mit, dass es ein Hauptsache-Verfahren aussetzet, bis das BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Masernschutzgesetzes bei Schulkindern entschieden hat.

Hintergrund des Beschlusses ist nicht etwa eine Zwangsgeldandrohung, sondern "nur" ein Bescheid, mit dem die Eltern aufgefordert wurden, einen Nachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG vorzulegen.

Interessant ist, wie diese Entscheidung des VG Augsburg bei den umliegenden Landkreisen ankommt.

In Neu-Ulm wurde letzte Woche, basierend auf der "Meinung" des VG Augsburg, ein Verfahren eingestellt, weil das VG Augsburg davon ausgehe, das Masernschutzgesetz wäre betr. schulpflichtiger Kinder verfassungswidrig. (Man beachte bitte den Konjunktiv!)

Eltern aus dem Landkreis Augsburg haben dagegen Post bekommen, dass ihre Verhandlungen über Bußgelder lediglich ausgesetzt werden bis zur Entscheidung des BVerfG.
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