„
Nein, ein Buch auf einer Bank lesen ist nicht erlaubt.“
Diese Aussage der Polizei München steht bis heute sinnbildlich für die zahlreichen Absurditäten, besonders zu Beginn der „Pandemie“. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun genau diese Ausgangsbeschränkungen aus dem Frühjahr 2020 für grundgesetzwidrig erklärt. Den Einspruch seitens des angeklagten Freistaates Bayern haben die Richter zurückgewiesen.
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