"Du kannst mich mal kreuzweise": Freispruch nach angeblicher Beleidigung eines Polizisten bei B96-Protest!

Die empfindlichste Berufsgruppe dürften zweifelsfrei Polizisten sein - während woanders ein scharfes Wort bei Streitigkeiten im Alltagsleben durchaus üblich ist, erstatten Polizisten in aller Regel beim kleinsten Anlass Strafanzeigen wegen Beleidigung. Und manche machen das bei protestierenden Bürgern besonders gerne. MItte Juli fand sich ein Bürger vor dem Amtsgericht Zittau wieder. Ihm wurde der Vorwurf gemacht, bei einem Straßenprotest an der B96 in Oppach einen Polizisten mit den Worten "Du kannst mich mal kreuzweise" betitelt zu haben, nachdem er wegen einem angeblichen Maskenverstoß von der Staatsmacht belästigt worden war. Während 99 % der Bürger eine solche Bemerkung wohl entweder ignoriert oder mit einem flotten Spruch beantwortet hätten, ermittelte fortan die Staatsanwaltschaft, dem Betroffenen ging ein Strafbefehl zu und er legte Einspruch ein.

Schließlich stellte das Amtsgericht Zittau fest: Die Aussage "Du kannst mich mal kreuzweise" ist auch gegenüber Polizeibeamten keine Beleidigung, vielmehr hat der Angeklagte damit die Polizisten aufgefordert, ihn nicht weiter zu belästigen. Die logische Konsequenz: Freispruch!

Das ist ein weiterer Erfolg für die freie Meinungsäußerung, der sicherlich auch bei anderen Verfahren wegen (angeblichen) Beleidigungen herangezogen werden kann, mit denen viele oppositionelle Bürger überzogen werden.

Das Urteil liegt mittlerweile vor und ist hier in anonymisierter Form zu finden:
https://freie-sachsen.info/wp-content/uploads/2022/08/Urteil-Zittau-Beleidigung.pdf

Anmerkung: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt, es ist daher noch nicht rechtskräftig.

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