Corona-Verfolgung geht weiter: Unternehmer aus der Sächsischen Schweiz soll über 6000 Euro Bußgeld bezahlen, weil seine Becher keinen Deckel gehabt hätten!

Als der Dresdner Weihnachtsmarkt abgesagt wurde, verkaufte ein Unternehmer aus der Sächsischen Schweiz einen Teil seines Glühweinvorrates an Spaziergänger am Thürmsdorfer Schloss. Die Behörden des Landkreises machten daraus jedoch einen illegalen Vor-Ort-Verzehr, weil manche Glühweine keinen Deckel gehabt hätten und damit nicht "to go (zum mitnehmen)" gewesen seien. Und so flatterte dem Mann ein Bußgeldbescheid über 6200 Euro ins Haus.

Der Bescheid wurde bis heute nicht zurückgenommen, am morgigen Montag wird der Fall vor dem Amtsgericht Pirna verhandelt. Während die Politiker von vergessen reden, werden Bürger weiter munter für Maßnahmen, die keinerlei medizinische Wirkung hatten, zur Rechenschaft gezogen. Es ist wirklich verrückt!

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