WikiLeaks-Gründer Assange hat einen Teilerfolg vor Gericht erzielt: Er darf vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden. Damit ist der Fall erst einmal aufgeschoben - und geht am 20. Mai in die nächste Verhandlung.
WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat in seinem Antrag auf Berufung gegen die drohende Auslieferung an die USA noch einmal Aufschub erhalten. Er dürfe nicht unmittelbar ausgeliefert werden, entschied der Londoner High Court. Demnach könnte dem Antrag auf Berufung des Australiers noch immer stattgegeben werden.