In einem Gutachten hat Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, festgestellt, dass staatlich verordnetes Gendern „verfassungsrechtlich unzulässig“ wäre, da es einen unverhältnismäßigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen würde. Das gelte auch für Schulen, „zumindest solange die Verwendung geschlechtergerechter Sprache sich nicht im allgemeinen Sprachgebrauch widerspiegelt“. Papier zufolge sei das nicht der Fall - auch wenn im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und an Universitäten zunehmend gegendert wird. Papier war von 2002 bis 2010 oberster Richter am Bundesverfassungsgericht.

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