🔶‼️Absurd: „Gesetzes-Virus“ streicht Corona-Virus aus Gesetz
👉 Covid-19 aus § 34 Infektionsschutzgesetz gestrichen

"§ 34 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes schreibt fest, welche Krankheiten als so hoch ansteckend gelten, dass Erkrankte – oder auch nur einer Erkrankung Verdächtige – „keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben“ dürfen. Und auch nicht dort betreut werden dürfen. Zu diesen insgesamt 22 besonders ansteckenden Krankheiten gehören auch Masern, Windpocken, Cholera, Pest und Diphtherie. Bis vor kurzem war Covid-19 hier als 23. Krankheit aufgeführt.

Nun wurde Corona aus der Liste gestrichen. Quasi in einer gesetzgeberischen Nacht- und Nebelaktion. Denn die Änderung wurde versteckt in einer anderen Änderung – weswegen ich sie in der Überschrift auch ironisch als „Gesetzes-Virus“ bezeichne – weil die Information quasi in eine fremde Zelle, also ein fremdes Gesetzespapier eingebettet ist." weiterlesen

Hier findest Du die Klagepaten:
➡️
Website |Telegram |Telegram/ElternInfo |Facebook |Movipo | Odysee |Podcast| 🧡 Spendenmöglichkeit

@KlagePATEN_eu
The Art of Instagram Captions: Writing Engaging and Authentic Descriptions