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Die Einschätzung des Prozessbeobachters bezüglich der Empfehlung keinen Rechtsanwalt zu einem Prozess hinzuziehen kann überhaupt nicht geteilt werden.

Es ist IMMER sinnvoll einen Rechtsanwalt als Verteidiger zu beauftragen. Natürlich nicht irgendein Anwalt, sondern ein Anwalt der etwas von seinem Fach versteht.

In dem Fall oben wären auch die Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen worden, da die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt wurden.

Es gibt selten Fälle bei denen sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes nicht lohnt.
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