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Der Strafbefehl des Richters Pollmann vom Amtsgericht Berlin Tiergarten ist lesenswert.

Hier stellt sich die Frage: hat Richter Pollmann das Gesetz noch zulässig bis an die Grenzen des Möglichen gedehnt oder hat Richter Pollmann diese Grenze bereits überschritten und eine Rechtsbeugung begangen.

Die Grenzen von der zulässigen Dehnung des Rechtes und der strafbaren Rechtsbeugung sind wie im richtigen Leben oft brüchig.

Hier ist es wie bei Festdrehen einer Schraube. Dreht man die Schraube so fest wie es geht, hält sie. Dreht man jetzt auch nur einen Millimeter weiter bricht sie ab. Der Volksmund sagt hierzu: nach fest kommt ab.

Hat Richter Pollmann in seinem Strafbefehl die Schraube des Rechtes so weit zugedreht wie es gerade noch zulässig ist? Oder hat Richter Pollmann in seinem Urteil zu weit gedreht und die Schraube, die das Gesetz, unser aller Recht hält, zu weit gedreht und hat damit das Recht durchkrachen lassen?

Diese Frage wird das Landgericht als Berufungsinstanz klären müssen.
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