Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Strafbefehl gegen Rechtsanwalt Reiner Füllmich wegen Volksverhetzung.
Göttinger Tagblatt

Mein Kommentar: ich kann mich nur wiederholen, über § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) kann man Kritiker leicht ausschalten, wenn sie den kapitalen Fehler machen, diese ständigen Vergleiche mit dem Dritten Reich in Bezug auf die Impfung etc. zu machen.
Man sollte es seinem Gegner nicht so leicht machen. Der Straftatbestand der Volksverhetzung wird gezielt hierfür benutzt. Dessen sollte man sich bewusst sein.
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