heuser_bockemuehl_der_rechtsstaat_braucht_den_freien_blick_ins_gesicht.pdf
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„Der Rechtsstaat braucht den freien Blick ins Gesicht“
Maskerade in der Hauptverhandlung?
von Dr. Martin Heuser und
Prof. Dr. Jan Bockemühl*

"Mit dem grundsätzlichen Verbot zur Verhüllung des Ge-
sichts in der Gerichtsverhandlung (§ 176 Abs. 2 S. 1
GVG), von dem nur in sehr engen Grenzen im Einzelfall
eine Ausnahme zulässig ist (§ 176 Abs. 2 S. 1 GVG), ist
eine durch den Vorsitzenden gegenüber den Verfahrens-
beteiligten angeordnete Pflicht zum Tragen eines MNB
schlechterdings unvereinbar. Denn eine solche Pflicht
zur Verhüllung wäre (deonto-)logisch das kontradiktori-
sche Gegenteil des Verbots und mithin auch nicht von der
dem Vorsitzenden zustehenden Befugnis zur Gestattung
einzelner Ausnahmen in der (deonto-)logischen Ver-
botssphäre gedeckt. Der Vorsitzende hat nach alledem auf die
Einhaltung des Verbots und nicht etwa auf seine Desavou-
ierung hinzuwirken."
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