"Für die wiederholt vorgetragene These des Antragstellers, die mRNA-Impfung bewirke im menschlichen Körper die Produktion toxischer Spikeproteine, fehlen ebenfalls ausreichende wissenschaftliche Belege."
Eigentlich haben die Verwaltungsrichter damit recht. Zumindest aus der Sicht des deutschen Gesundheitsministeriums.