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Das Wehrbeschwerdeverfahren

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Auszüge aus der Urteilsbegründung (1)

"Für die wiederholt vorgetragene These des Antragstellers, die mRNA-Impfung bewirke im menschlichen Körper die Produktion toxischer Spikeproteine, fehlen ebenfalls ausreichende wissenschaftliche Belege."

Eigentlich haben die Verwaltungsrichter damit recht.
Zumindest aus der Sicht des deutschen Gesundheitsministeriums.

Allerdings war bereits am 30.07.2020 (https://www.pei.de/SharedDocs/FAQs/DE/coronavirus/coronavirus-wie-funktionieren-rna-impfstoffe-vorteile.html) und dann wieder am 15.02.2021 (https://web.archive.org/web/20210215185032/https://www.pei.de/SharedDocs/FAQs/DE/coronavirus/coronavirus-wie-funktionieren-rna-impfstoffe-vorteile.html) als Aktualisierungshinweis auf den Seiten des PEI und RKI etwas anderes zu lesen. Aber nur für die die das wollten - und konnten.

Es gilt wie so oft - wer lesen kann ist im Vorteil.

Wer es nicht kann - oder will - muss sich sagen lassen dass er/sie/es fahrlässig/grob fahrlässig/vorsätzlich LÜGT. So wie die Richter in Leipzig.

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Immer im Original fundiert informiert - https://teleg.eu/s/UN_Gespritzt_Empfang
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