Weil in vielen Kanälen Panik erzeugt wird, hier die Richtigstellung des Urteils vom Bundesverfassungsgericht bezüglich Kinderehen:

Das BVerfG hat klar gesagt: Ja, ihr könnt das verbieten und alle Ehen, die mit U16 geschlossen wurden, für nichtig erklären. Aber wenn ihr das macht, macht euch Gedanken, was das für Auswirkungen hat: Wie der Unterhalt in D zu regeln ist und wie man (wenn man jetzt alt genug ist) hier in D eine Ehe eintragen kann. Denn Ehe steht ebenso unter Schutz des GG. Nur verbieten reicht nicht, ihr müsst auch den zweiten Schritt mit regeln. Und deshalb ist es so(!) zwar verfassungswidrig, aber bleibt bis irgendwann 2024 in Kraft und so lange hat der Gesetzgeber Zeit, die offenen Punkte noch zu regeln.

Ein guter Artikel dazu:
https://reitschuster.de/post/karlsruhe-erklaert-verbot-von-kinderehen-fuer-verfassungswidrig/
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