Teil 2 von 3

h. BioNTech nutzte das N1-Methylpseudouridin (m1Ψ), was zur Zerstörung der Energieversorgung menschlicher Zellen führt, weil das N1-Methylpseudouridin in der mRNA der Ribosomen der Mitochondrien verbaut wird, womit die Energiezufuhr der Zellen unterbrochen wird. Dies führt zur Auslösung des CFS, des sog. Chronischen Ermüdungssyndroms.

i. Der getestete und der verimpfte Stoff sind nicht identisch sind. Noch in der klinischen Phase 1 verwendete die Beklagte nach ihrer eigenen Darstellung BNT162b2.8. Dieser Stoff enthielt eine andere Codon-Optimierung (Änderung der Faltgeschwindigkeit/des Faltplans des Proteins) als BNT162b2.9 mit der dargelegten Folge, dass es zur unterschiedlichen Proteinfaltung kommt und das Produkt chemisch gänzlich anders wird.

j. BioNTech verwendete zwei Herstellungsmethoden Process1 für die klinischen Phasen 1 bis 3 bis zur Markteinführung und Process 2 für den Stoff, den die Bevölkerung erhalten sollte. Im Process1 wurde mittels einer PCR - Technologie die modRNA vervielfältigt und erreichte eine Integrität von 78 Prozent. Im Process2 sollte die modRNA von eKolibaktierien über dortig enthaltene Plasmidringe gebildet werden. Das Ergebnis kennt jeder, es wurden in allen getesteten Vials DNA -Verunreinigungen gefunden, die auch geeignet sind, jeden auch nur erdenklichen Schaden zu begründen.

Für alle vorstehenden Punkte erspare ich mir die langen Ausführungen zu den peer-reviewed Aufsätzen, aus denen sich jeweils die vorstehenden Vorwürfe ergeben, da ich jedes Thema in meinen vorausgehenden Posts breit behandelte und mit Angabe der Quellen und vielen Ergänzungen versah.

Jeder einzelne Punkt gehört in die Öffentlichkeit, weil die Punkte aufzeigen, dass nicht nur die Arzneimittelsicherheit gänzlich versagt hat, sondern im Gegenteil hoch risikobehaftete Arzneimittel zuließ, die in der Wissenschaftsliteratur zuvor breit behandelt wurden. Als dann die gesundheitlichen Schäden sichtbar wurden, konnten sie den Mut wegen der vorausgegangenen falschen (mutmaßlich korrupten) Entscheidungen nicht aufbringen, gesetzeskonform das Produkt gem. § 5 AMG vom Markt zu nehmen, bis die Sicherheitsbeurteilung in Bezug auf alle wissenschaftlichen aufgeworfenen Fragen vorliegt. Nun haben sich alle soweit verrannt, dass es aus dem kriminellen Verhalten (§ 95 AMG) kein zurück mehr gibt, wenn nicht alles vertuscht und unter den Teppich gekehrt wird. In diesem Stadium befinden wir uns gerade.

Das Bundesministerium der Gesundheit sowie die Institution PEI und RKI kolaborieren wo sie nur können mit der Pharmaindustrie. Hier geht es schließlich um die Absicherung der eigenen Zukunft und die Verdunklung der eigenen Straftaten. Das es auch in anderen Ländern, wie Neuseeland, zur Thematik Gerichte gibt, die das Verhalten anders werten könnten, dürfte die Herrschaften in Aufruhr versetzt haben, weil es diese Verfahren zu unterbinden gilt.

Dazu ist erforderlich, dass alle Staatsanwaltschaften durch Strafvereitelung im Amt mitwirken und keinesfalls auf die Idee kommen dürfen, in diesem Komplex zu ermitteln. Mutmaßlich haben die Dienstherren der Staatsanwaltschaften dazu schon ordentlich jedem in der Staatsanwaltschaft den Marsch geblasen. Denn der Straftatbestand liegt hier mit § 95 AMG u.a. und vielen anderen noch viel schlimmeren Strafnormen auf der Hand. Die Verantwortlichen dürfte allemal diejenigen sein, die eine Garantenstellung innehatten und von all den Vorgängen wussten.

Der ÖRR ist auch BiGPharma hörig und ist zuständig für die Diffamierungsarbeit derjenigen, die das aufdecken, für die dann das Justizministerium solche NGOs wie HateGate direkt und Cemas indirekt finanziert, um unliebsame Anwälte im Interesse der Pharmaindustrie diffamieren zu lassen. Die Handschrift als Auftragswerk wurde weder im rbb Machwerk noch im Spiegelbericht versteckt. Da ist es verständlich, dass die Wut steigt, solchen korrupten öffentlichen Einrichtungen, die zu recht als Pharmapresse beschimpft wird, die Folgschaft bei der Zahlung der GEZ - Zwangsbeitreibung zu verweigern.
How to Save Live Photo as Video